Gesellschaftsregister und eGbR ab dem 1.1.2024

Zum 01.01.2024 wird es im Personengesellschaftsrecht eine wesentliche Änderung durch Inkrafttreten des Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG) geben. Es wird für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ein eigenes Register, nämlich das Gesellschaftsregister, eingeführt.

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