Bundestag beschließt Hilfe für Mieter
In seiner gestrigen Sitzung hat nun auch der Bundestag der Gesetzesänderung beschlossen, wonach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB dahingehend gelockert wird, dass die Nichtzahlung der Miete in den Monaten April bis Juni 2020 keinen Kündigungsgrund mehr darstellt.
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