Grundsätzlich gibt es im Beurkundungsrecht keinerlei Möglichkeiten, Onlinebeurkundungen durchzuführen, so dass es sich immer zwingend um eine Präsenzveranstaltung handelt. Zum 01.08.2022 wird jedoch jetzt die Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt, so dass ab dann in engen Grenzen Onlinebeurkundungen im Gesellschaftsrecht möglich sind.
Es wird sodann möglich sein, eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) als Bargründung online zu gründen. Auch diverse Registeranmeldungen können ab August im Onlineverfahren durchgeführt werden.
Hierzu hat die Bundesnotarkammer ein Online-Videokonferenzsystem eingerichtet, welches die sichere Identifizierung der Beteiligten ermöglicht. Hierzu muss sich der Beteiligte die Notar-App herunterladen und auf der Seite notar.de registrieren (Menüpunkt „Online-Verfahren starten“). Erforderlich ist, dass der Nutzer über einen Ausweis verfügt, der ausgelesen werden kann (eID). Dies ist nur bei den neuen Personalausweisen der Fall; Reisepässe hingegen sind schon lange Zeit auslesbar. Das Auslesen erfolgt über die Notar-App. Wichtig ist, dass der Nutzer zwei Geräte nutzen muss: Das Handy zum Auslesen und einen Laptop, Tablet oder PC für die Videokonferenz. Das Gerät muss über eine Kamera sowie Lautsprecher und Mikrophon verfügen. Die Beurkundung im Onlineverfahren löst zusätzliche Kosten aus, nämlich 25,00 €.
Melden Sie sich gerne, wenn Sie Interesse an einer Onlinebeurkundung zur GmbH-Gründung haben und sich weiter über den Ablauf informieren möchten.