Die neue Düsseldorfer Tabelle ist erschienen: Demnach sind die Bedarfssätze gestiegen. Durch die gleichzeitige Kindergelderhöhung von 250,00 € auf 255,00 € sinken die Zahlbeträge jedoch geringfügig. Denken Sie daran, die Daueraufträge zu ändern, wenn ein dynamischer Titel vorliegt.
Die aktuellen Zahlbeträge lauten nunmehr wie folgt:
Die Selbstbehalte wurden nicht verändert, so dass eine Neuberechnung in den meisten Fällen nicht erforderlich sein wird. Sollten Sie dennoch Fragen zur neuen Düsseldorfer Tabelle haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Fachanwälte für Familienrecht