Das Namensrecht wird modernisiert. Der Bundestag hat die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Reform des Namensrechtes beschlossen. Damit wird das deutsche Namensrecht modernisiert und die Entwicklung an die europäischen Staaten angepasst.
Die Namenswahl wird einfacher. Künftig sollen Ehegatten und Kinder echte Doppelnamen führen können. Möglich ist dann ein aus beiden Familiennamen gebildeter Doppelname, der auch zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder wird.
Eltern, die keinen Ehenamen führen und denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, können für ihre Kinder dann einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen als Geburtsnamen des Kindes wählen. Zur Vermeidung von Namensketten ist die Anzahl der Einzelnamen jedoch auf zwei Namen beschränkt.
Auch Namensänderungen werden einfacher. Lassen sich beispielsweise Eltern scheiden, wird die Namensänderung für das Kind erleichtert. Bisher konnte ein Elternteil den Ehenamen ablegen und einen zuvor geführten Namen wieder annehmen. Künftig soll das Kind dieser Namensänderung folgen können, mit der dann eine Namensungleichheit beseitigt werden kann, wobei es bei einer grundsätzlichen Zustimmungspflicht des anderen Elternteils verbleibt, wie bisher.
Zudem sollen auch namensrechtliche Traditionen von den in Deutschland anerkannten Minderheiten beispielsweise den Familiennamen nach dem Geschlecht abzuwandeln oder aber auch entsprechend der Gepflogenheiten friesischer Volksgruppen möglich sein eine Ableitung vom Vornamen des Vaters und der Mutter als Geburtsname des Kindes zu bestimmen.
Die neuen Regelungen zum Namensrecht sollen zum 01.05.2025 in Kraft treten.