Faire Verbraucherverträge

Im letzten Jahr wurde das Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es den Verbraucherschutz zu stärken, in dem der Bürger unter anderem vor überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sowie vor telefonisch aufgedrängten Verträgen geschützt wird. Im Fokus stehen hier Verträge für z.B. Strom – und Gaslieferung, Mobilfunk, Fitnessstudio oder Streamingdienst.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

  1. Für Verträge, die ab dem 01.03.2022 (bei Telekommunikationsverträgen ab dem 01.12.2022) geschlossen wurden, sind stillschweigende Vertragsverlängerungen nur wirksam, wenn dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen. Vereinfacht heißt dies, dass nach Ablauf der anfänglich vereinbarten Vertragslaufzeit, der Vertrag monatlich kündbar ist.
  2. Auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf nur noch eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden.
  3. Die Laufzeit von Verträgen mit Verbrauchern über regelmäßige Warenlieferungen oder Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen darf nicht länger als zwei Jahre betragen.
  4. Zudem ist es ab dem 01.07.2022 verpflichtend, dass für dauernde Schuldverhältnisse, wie die oben genannten Verträge, ein Kündigungsbutton im Online-Bereich eingeführt wird. Dies soll dem Verbraucher die Kündigung, insbesondere von schnell im Internet abgeschlossenen Verträgen, erleichtern.
  5. Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass Lieferverträge, insbesondere auch über Strom und Gas, nicht mehr nur am Telefon abgeschlossen werden dürfen. Für die Wirksamkeit solcher Verträge, bedarf es nunmehr einer Zustimmung durch den Verbraucher in Textform, wie E-Mail, SMS oder Brief. Im Ergebnis können dadurch keine Verträge mehr ungewollt telefonisch abgeschlossen werden.

Verstößt ein Unternehmen gegen diese Neuregelungen, führt dies unter anderem dazu, dass die Verträge oder Verlängerungen nicht wirksam sind und somit das Unternehmen hieraus keine Rechte herleiten kann. Beim Verstoß gegen die Einführung eines Kündigungsbuttons kann der Verbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit kündigen.

Sollten Sie eine Beratung diesbezüglich wüschen, sprechen Sie uns gerne an.

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