Fachanwaltskanzlei für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Fachanwalt im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Leer (Ostfriesland).
Dieses Tätigkeitsfeld umfasst sowohl Mietverhältnisse über Wohn- und Geschäftsräume sowie Pachtverhältnisse. Umfasst sind jedoch auch alle Fragen rund um die Eigentumswohnung. Wir vertreten Sie hier sowohl in Leer (Ostfriesland), in der gesamten ostfriesischen Region aber auch bundesweit.
Häufig kommt es zu Streit zwischen den Parteien über die Wirksamkeit einer Kündigung, den Zustand der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses, eine während der Mietzeit geltend gemachte Minderung oder auch die Umlagefähigkeit einzelner Betriebskostenpositionen. Rechtsanwalt Michael Klock berät und unterstützt Eigentümer, Vermieter und Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen in allen Bereichen des Mietrechts. Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen sowie Pachtverträgen
- Geltendmachung von Mängeln an der Mietsache
- Überprüfung und Geltendmachung von außerordentlichen fristlosen und ordentlich fristgerechten Kündigungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungen
- Überprüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- Geltendmachung von Zahlungsrückständen
- Rückforderung und Abrechnung der Mietsicherheit (z.B. Kaution)
- Durchsetzung der Zwangsräumung
Sie besitzen eine Eigentumswohnung in Leer (Ostfriesland), der ostfriesischen Region oder an einem anderen Ort in Deutschland? Auch hier unterstützen wir die gerne, denn hier sind ihre Anspruchsgegner nicht der Vermieter, sondern die übrigen Wohnungseigentümer bzw. die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat der Gesetzgeber eine ganz spezielle Ordnung für Streitigkeiten in diesem Bereich geschaffen. Daher empfiehlt es sich hier nahezu immer, Ansprüche durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, wie wir ihn mit Rechtsanwalt Klock haben, prüfen und durchsetzen zu lassen. Im Wohnungseigentumsrecht liegt die Tätigkeit hinsichtlich der Eigentumswohnungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Überprüfung von Hausgeldabrechnungen
- Geltendmachung und Abwehr von Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Michael Klock