Ihr Recht ist unsere Aufgabe.
In den Bereichen Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und
Wohnungseigentumsrecht bietet unsere Kanzlei Ihnen die besondere Qualifikation einer Fachanwaltschaft.
Fachanwälte für 5 Bereiche.
Eine Fachanwaltsbezeichnung darf nur derjenige Rechtsanwalt führen, dem die jeweilige Fachanwaltschaft von der Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Voraussetzung hierfür ist zum einen, dass der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse in einem Lehrgang von 120 Stunden erwirbt und durch entsprechende Prüfungen nachweist sowie darüber hinaus besondere praktische Erfahrungen mit einer bestimmten Anzahl von Fallbearbeitungen nachgewiesen hat.
Dies bedeutet, dass die Kenntnisse und Erfahrungen unserer Rechtsanwälte in den entsprechenden Fachanwaltsgebieten die üblicherweise vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie praktische Erfahrungen erheblich übersteigen. Insbesondere in den Fachanwaltsgebieten können wir Ihnen daher eine besonders spezialisierte und damit bestmögliche Vertretung bieten.
Um die Aufrechterhaltung dieser besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten auf überdurchschnittlichem Niveau zu gewährleisten, sind wir als Fachanwälte verpflichtet, uns mindestens 15 Stunden pro Kalenderjahr in dem entsprechenden Rechtsgebiet fortzubilden.
Somit ist gesichert, dass wir Ihre Beratung und Vertretung ausschließlich auf Grundlage aktueller
Rechtsentwicklungen bestmöglich vornehmen.
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Christoph
Bockhöfer
Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Familienrecht
René
Henkys
Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Nina
Seidemann
Rechtsanwältin und Notarin,
Fachanwältin für Familienrecht
Michael
Klock
Antje
Haas