Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungspflicht
In einer aktuellen Entscheidung vom 18.06.2024 hat das Landessozialgericht Hessen auch bei einer Reitlehrerin, die ohne eigene Pferde für eine Reitverein regelmäßig Unterricht gibt, eine abhängige Beschäftigung festgestellt und den Verein zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet.
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