Die Düsseldorfer Tabelle wurde erneut zum 01.01.2024 geändert. Die wesentlichen Änderungen fassen wir kurz für Sie zusammen:
Erhöhung der Zahlbeträge
Die Zahlbeträge sind deutlich angehoben worden. Wenn der Unterhaltsgläubiger über einen dynamisch errichteten Titel verfügt, denken Sie daran, die Zahlung selbst anzupassen.
Erhöhung der Selbstbehalte
Gleichzeitig wurden die Selbstbehalte erhöht. Gegenüber minderjährigen und privilegierten Volljährigen beläuft sich der Selbstbehalt bei Erwerbstätigen nunmehr auf 1.450,00 €. Gegenüber Ehegatten ist der Selbstbehalt auf 1.600,00 € gestiegen.
Anpassung der Einkommensgruppen
Die jeweiligen Einkommensgruppen haben sich um 200,00 € verschoben. Die erste Einkommensgruppe ist beispielsweise bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen i.H.v. 2.100,00 € (zuvor 1.900,00 €) einschlägig. Die 15. Gruppe wurde auf 11.200,00 € angehoben.
Sollten Sie eine neue Unterhaltsberechnung wünschen, wenden Sie sich gerne an Ihre Fachanwälte für Familienrecht Nina Seidemann & Christoph Bockhöfer.