Aktuelles.

Online GmbH-Gründungen ab 1. August 2022 möglich

Zum 01.08.2022 wird die Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt, so dass ab dann in engen Grenzen Onlinebeurkundungen im Gesellschaftsrecht möglich sind.

Es wird sodann möglich sein, eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) als Bargründung online zu gründen. Auch diverse Registeranmeldungen können ab August im Onlineverfahren durchgeführt werden.

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Fitnessstudio: keine Vertragsverlängerung während Lockdown

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem Urteil vom 04.05.2022 zum Az. XII ZR 64/21 entschieden:

Hiernach bestätigt er zum einen die weit verbreitete und auch von den meisten Fitnessstudios selbst anerkannte Rechtsprechung, wonach die Mitglieder für die Zeiten der Schließung im Lockdown nicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet sind.

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Faire Verbraucherverträge

Im letzten Jahr wurde das Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es den Verbraucherschutz zu stärken, in dem der Bürger unter anderem vor überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sowie vor telefonisch aufgedrängten Verträgen geschützt wird.

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Neues im Urlaubsrecht bei Übertragung und Kurzarbeit

Das Urlaubsrecht wird seit einigen Jahren regelmäßig durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes neu bewertet:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer streiten häufig über Urlaubsansprüche, die im jeweils laufenden Jahr nicht gewährt bzw. genommen wurden…

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Bundestag beschließt Hilfe für Mieter

In seiner gestrigen Sitzung hat nun auch der Bundestag der Gesetzesänderung beschlossen, wonach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB dahingehend gelockert wird, dass die Nichtzahlung der Miete in den Monaten April bis Juni 2020 keinen Kündigungsgrund mehr darstellt.

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Bundeskabinett beschließt Hilfe für Mieter in Corona-Zeiten

Am gestrigen Montag hat das Bundeskabinett eine erste direkte Maßnahme zur Unterstützung von Mietern in Mietverhältnissen getroffen.

Konkret wird § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB dahingehend gelockert, dass die Nichtzahlung der Miete in den Monaten April bis Juni 2020 keinen Kündigungsgrund mehr darstellt.

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