Änderungen im Arbeitsrecht 2021

Zum Jahreswechsel hat sich in den arbeitsrechtlichen Regelungen einiges getan. Hier ein Überblick:

Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn hat sich zum 1. Januar 2021 von bisher 9.35 € pro Stunde auf 9,50 € und wird zum 1. Juli 2021 sogar noch auf 9,60 € ansteigen.

Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seit dem 1. Januar 2021 senden die Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf elektronischem Wege direkt an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Dieser erhält noch bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen einer Übergangsphase den „gelben Schein“ zusätzlich ausgehändigt. Danach aber nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2022 sendet die Krankenkasse die Bescheinigung dann ebenfalls auf digitalem Wege an den Arbeitgeber. Dies entbindet Arbeitnehmer aber nicht von Ihrer Pflicht, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Kurzarbeit wegen Corona (Covid-19)

Die pandemiebedingten Sonderregelungen zur Kurzarbeit bleiben auch im Jahre 2021 bestehen. Gleiches gilt für die Erhöhung des Kurzarbeitergelds (70 bzw. 77 % ab dem 4. Monat und 80 bzw. 87 % ab dem 7. Monat)

Abschaffung des Solidaritätszugschlags

Der Solidaritätszuschlag wurde zum 1. Januar 2021 für niedrige und mittlere Einkommen abgeschafft. Dies betrifft ca. 90 % der steuerpflichtigen Menschen in Deutschland.

Erhöhung der Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale beträgt seit dem 1. Januar 2021 35 Cent pro Kilometer, allerdings erst ab dem 21. Kilometer.

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