Neues zum Unterhaltsrecht – Ausblick auf 2023

Zum 01.01.2023 sollen die Düsseldorfer Tabelle sowie die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Oldenburg geändert werden. Noch ist beides nicht veröffentlicht, aber klar ist bereits Folgendes:

  • Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle werden steigen. Allerdings hat die Bundesregierung das Kindergeld zum 01.01.2023 drastisch erhöht. Für die ersten drei Kinder wird das Kindergeld auf 250,00 € pro Kind angehoben, so dass sich für die ersten beiden Kinder eine Erhöhung von jeweils 31,00 € und für das dritte Kind eine Erhöhung von 25,00 € ergibt. Ob die Zahlbeträge durch die erhebliche Erhöhung des Kindergeldes sinken werden, bleibt abzuwarten.
  • Der Selbstbehalt beläuft sich derzeit auf 1.160,00 € gegenüber minderjährigen Kindern. Hierin enthalten sind Kosten für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) i.H.v. 430,00 €. Dass dies angesichts der steigenden Energiekosten und der allgemeinen Inflation ein deutlich zu geringer Betrag ist, liegt auf der Hand. Im Gespräch ist daher eine Erhöhung der Wohnkosten um 200,00 €.
  • Ferner ist im Gespräch, den Selbstbehalt mindestens auf 1.400,00 € gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Volljährigen anzuheben. Selbstverständlich steigen sodann auch die Selbstbehalte gegenüber Ehegatten und Volljährigen deutlich an.

Sobald die neue Düsseldorfer Tabelle erscheint, werden wir diese hier veröffentlichen. Wir gehen davon aus, dass ab Januar 2023 zahlreiche Abänderungsbegehren notwendig sind. Nehmen Sie nach der Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle gerne Kontakt zu uns auf und denken Sie daran, dass Reduzierungen des Unterhaltes erst ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden können, zu dem der Unterhaltsberechtigte aufgefordert wurde, der Abänderung zuzustimmen. Machen Sie beispielsweise eine Abänderung erst im Februar geltend, kann keine Reduzierung ab Januar verlangt werden.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung,

Ihre Fachanwälte für Familienrecht

Nina Seidemann & Christoph Bockhöfer

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