Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hat eine Studie zum Regulierungsverhalten der Versicherer in Verkehrsunfallsachen beauftragt.
Zu dem Beitrag der Veröffentlichung der Ergebnisse in der Ausgabe des „Stern“ vom 30.11.2017 gelangen Sie hier.
Für alle Geschädigten kann dies nur die eindeutige Erkenntnis und Empfehlung nach sich ziehen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls sich nicht selbst auf eine Regulierung des Unfalls mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegner einlassen sollte in jedem Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Abwicklung und Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragen sollte. Dem Geschädigten entstehen dadurch regelmäßig keine Kosten, so dass er unbesorgt die professionelle Hilfe eines erfahrenen Fachanwalts in Anspruch nehmen kann.
Vernünftiger Weise raten daher häufig auch Autohäuser und Werkstätten ihren Kunden zur Einschaltung eines Anwalts, da sie diese Erfahrung schon längst gemacht haben und wissen, dass dies für ihre Kunden der beste Weg ist.