Arbeitsgerichtsverfahren: Meyerwerft gegen Betriebsrat

Großes Interesse in der Region aber auch bei überregionalen Medien findet das in erster Instanz am 17.12.2015 abgeschlossene Verfahren vor dem Arbeitsgericht Lingen zwischen der Meyer Werft und dem Betriebsrat. Rechtsanwalt Henkys, Fachanwalt für Arbeitsrecht, vertritt den Betriebsrat, der die Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden verweigert hatte.

Das Arbeitsgericht hat den Antrag der Meyer Werft auf Ersetzung der Zustimmung zurückgewiesen. Rechtsanwalt Henkys hierzu vor den Vertretern der Presse: „Das Gericht ist meiner Argumentation gefolgt, dass das gesamte Verfahren, das zur Zustimmung führen sollte, fehlerhaft war. Aus diesem Grund hat das Gericht den Antrag der Arbeitgeberseite abgewiesen. Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung auch im angekündigten Beschwerdeverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Bestand haben wird.“